Kinderschutzkonzept ist ein Versprechen – und eine tägliche Verpflichtung.
| Kinderschutz beginnt mit Verantwortung |
Inhaltsverzeichnis
1. Prävention – Personalgewinnung und Qualifizierung bei Ehil e.V. 6
a) Einstellung von Mitarbeitenden. 6
1. Sorgfältige Auswahlverfahren. 6
2. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. 7
3. Verbindliche Schulungen und Fortbildungen. 7
4. Sensibilisierung für Risikosituationen. 7
5. Klare Verhaltensrichtlinien (Verhaltenskodex) 7
6. Teamarbeit und interne Kommunikation. 7
3. Einbindung von Fachkräften. 8
5. Anonyme Rückmeldemöglichkeiten. 9
d) Präventionsmaßnahmen zu den Ferienreisen mit Kindern und Jugendlichen. 9
2. Sicherheit während der Reise. 10
4. Aktivitäten und Aufsicht 10
5. Umgang mit Stress und Ängsten. 11
1. Risikoanalyse der Angebote. 12
a. Vorlesestunden (Leseförderung & Sprachbildung) 12
b. Seminare (Thematische Gruppenarbeit, Workshops, Empowerment) 12
c. Lesestunden (Lernförderung / Hausaufgabenhilfe) 12
d. Lesungen (Autorenlesungen, interaktive Vorleseveranstaltungen) 13
e. Workshops (Kreative, interaktive und themenbezogene Gruppenangebote) 14
F.Gesprächskreise (Austauschformate, thematische Reflexion, Stärkung sozialer Kompetenzen) 14
2 Risikoanalyse der genutzten Räumlichkeiten. 15
II FORMEN DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG UND AUSWIRKUNGEN AUF DAS KIND.. 16
a Formen der Vernachlässigung: 16
b Unterlassung von Schutzmaßnahmen. 16
a Physische (körperliche) Misshandlung: 17
b Psychische (seelische und emotionale) Misshandlung: 17
4 Feststellbare Auswirkungen auf das Kind. 17
e Sonstige Auffälligkeiten. 17
III KINDESWOHLGEFÄHRDUNG – FORMEN UND AUSWIRKUNGEN.. 18
a Formen der Vernachlässigung. 18
b Unterlassung von Schutzmaßnahmen. 18
a Körperliche Misshandlung. 18
b Emotionale / Psychische Misshandlung. 19
4 Auswirkungen auf das Kind. 19
e Sonstige Auffälligkeiten. 19
IV AMPELSYSTEM ZUR BEURTEILUNG DER SACHLAGE. 19
1 Grün – Pädagogisch förderliches Verhalten. 20
2 Gelb – Pädagogisch kritisches Verhalten. 20
3 Rot – Unzulässiges Verhalten. 20
Maßnahmen bei rotem Verhalten: 21
V ABLAUFPROZESS BEI VERDACHT AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG.. 21
1 Umsetzung der Prävention. 21
3.1 Vorgehensweise bei Verdacht 22
3.2 Handlungsleitfaden nach § 8a SGB VIII 22
3.3 Checkliste zur Früherkennung. 22
V ABLAUFPROZESS BEI VERDACHT AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG.. 22
1 Umsetzung der Prävention. 23
3.1 Vorgehensweise bei Verdacht 23
3.2 Handlungsleitfaden nach § 8a SGB VIII 23
3.3 Checkliste zur Früherkennung. 24
4 Handlungsplan bei Grenzverletzungen durch Mitarbeitende bzw. Ehrenamtliche. 24
a Meldung und Dokumentation. 24
b Erste Überprüfung durch die Kinder- und Jugendkoordination. 24
d Kommunikation mit Betroffenen. 25
a Sofortmaßnahmen bei Verdachtsfällen während der Freizeit 25
b Kommunikation und Schutz der betroffenen Kinder/Jugendlichen. 25
c Rücksprache mit dem Träger und weiteren Fachstellen. 26
d Weitere Maßnahmen während der laufenden Freizeit. 26
e Nachbereitung der Freizeit 26
6 Reintegration nach einem fälschlichen Verdacht 26
a Rehabilitierung der betroffenen Person. 26
b Wiedereingliederung ins Team.. 27
c Aufarbeitung und Verbesserungen. 27
7 Kontakte für Kinderschutzfragen in Hamburg. 27
1 Jugendämter (Allgemeiner Sozialer Dienst – ASD) 27
2 Beratungsstellen für Kinderschutz. 28
Kinderschutz-Zentrum Hamburg e.V. 28
3 Polizei (bei akuter Gefährdung) 28
4 Interne Ansprechpartner von Ehil e.V. 28
8. Kontakte für Kinderschutzfragen in Hamburg. 28
VI Mitwirkung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts. 30
1 Partizipation der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. 30
2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 30
3 Kooperation mit externen Fachstellen. 30
4 Evaluation und Dokumentation. 30
SGB VIII – Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe. 31
ANBest-P – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. 31
Handlungsempfehlung Kinderschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. 31
Kinderschutz-Zentren e.V. – Fachliteratur und Leitfäden zum institutionellen Schutz. 31
Broschüre „Kindeswohlgefährdung erkennen“. 31
BAGFW – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. 31
Interne Protokolle, Schulungsunterlagen und Prozesshandbücher von Ehil e.V. 31
Kompetenzzentrum für Kinderschutz am UKE. 32
Medizinische Kinderschutzhotline. 32
Einleitung
Ehil e.V., offiziell als „Ehil Kulturzentrum e.V.“ im Impressum geführt, ist ein gemeinnütziger Kulturverein mit Sitz in Harburg (Schwarzenbergstraße 21, 21073 Hamburg). Der Verein verfolgt das Ziel, durch interkulturelle Begegnungen, kulturelle Veranstaltungen und soziale Projekte die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund zu fördern.
Mit Angeboten wie „Chor der kleinen Seelen“, „Meine digitale Welt“, „Radikalismus – ich bin aufgeklärt!“ oder „Sport für unsere gesunde Zukunft“ setzt Ehil e.V. gezielt auf die Stärkung junger Menschen durch gesellschaftliche, kreative und politische Teilhabe den aktuellen Projekten gehört unter anderem „Digitale Teilhabe ist ein Grundrecht – für jedes Kind!“ in Hamburg-Hammerbrook mit Laufzeit ab dem 2. Juni 2025
Das vorliegende Kinderschutzkonzept orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben des SGB VIII, insbesondere § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), sowie an der UN-Kinderrechtskonvention. Es dient als verbindlicher Leitfaden für alle haupt- und ehrenamtlich Engagierten von Ehil e.V.
Ziele des Konzepts:
- Sicherstellung eines geschützten, förderlichen Umfelds für Kinder und Jugendliche
- Vermeidung und frühzeitige Erkennung von Kindeswohlgefährdungen
- Verbindliche Verhaltensstandards und Notfallmaßnahmen etablieren
- Rechtliche Anforderungen nach § 8a SGB VIII umsetzen
1. Prävention – Personalgewinnung und Qualifizierung bei Ehil e.V.
Die Prävention ist ein zentraler Bestandteil des Kinderschutzkonzepts von Ehil e.V. – Das Zentrum für interkulturellen Dialog und Toleranz. Ziel ist es, ein sicheres, wertschätzendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in dem sie sich angstfrei entfalten können. In diesem Sinne ergreift Ehil e.V. folgende Maßnahmen bei der Einstellung und Qualifizierung seines Personals:
a) Einstellung von Mitarbeitenden
Im Rahmen der pädagogischen und sozial-integrativen Arbeit von Ehil e.V. werden Mitarbeitende mit besonderer Sorgfalt ausgewählt. Der Auswahlprozess umfasst mehrere qualitätssichernde Elemente:
1. Sorgfältige Auswahlverfahren
- Die Bewerbungsunterlagen werden sorgfältig auf Vollständigkeit und pädagogische Eignung geprüft (Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, ggf. Zusatzqualifikationen wie Juleica oder BAMF-Zertifikate).
- Es wird erwartet, dass Bewerberinnen eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung vorweisen oder sich in einem relevanten Studium befinden (z. B. Soziale Arbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaft).
- In strukturierten Bewerbungsgesprächen werden gezielte Fragen zu Kinderschutz, pädagogischen Haltungen, Nähe-Distanz-Verständnis und Umgang mit interkultureller Vielfalt gestellt.
2. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Vor Arbeitsbeginn ist ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vorzulegen. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und dient der Überprüfung hinsichtlich relevanter Vorstrafen (insb. Sexual- oder Gewaltdelikte).
3. Verbindliche Schulungen und Fortbildungen
- Neue Mitarbeitende nehmen verpflichtend an einer Grundlagenschulung zum Thema Kinderschutz teil, die von erfahrenen Fachkräften (z. B. Kinderschutzzentren, Beratungsstellen, externe Referenten) durchgeführt wird.
- Darüber hinaus bietet Ehil e.V. mindestens einmal jährlich interne oder externe Fortbildungen an – zu Themen wie Gewaltprävention, interkulturelle Sensibilität, Konfliktmanagement und Umgang mit Verdachtsfällen.
- Die Teilnahme an diesen Fortbildungen ist für alle Mitarbeitenden – auch Ehrenamtliche – verpflichtend.
4. Sensibilisierung für Risikosituationen
- Mitarbeitende werden aktiv für Risiken und Gefährdungen im pädagogischen Alltag sensibilisiert, z. B. durch Fallbesprechungen, Teamsupervisionen und Schulungsinhalte.
- Ziel ist es, Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln.
5. Klare Verhaltensrichtlinien (Verhaltenskodex)
- Der Verhaltenskodex von Ehil e.V. wird allen Mitarbeitenden ausgehändigt, gemeinsam besprochen und unterschrieben.
- Er ist jederzeit in den Vereinsräumen einsehbar und stellt die Grundlage für den professionellen, respektvollen und rechtssicheren Umgang mit Kindern dar.
6. Teamarbeit und interne Kommunikation
- Ehil e.V. fördert eine offene Teamkultur mit regelmäßigen Reflexionsgesprächen, kollegialem Austausch und partizipativen Strukturen.
- Auffälligkeiten, Unsicherheiten oder Verdachtsmomente werden gemeinsam im Team thematisiert.
7. Regelmäßige Evaluation
- Die Prozesse zur Personalgewinnung, Schulungsinhalte und Schutzmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert und an aktuelle Standards und gesetzliche Entwicklungen angepasst.
- Feedback aus dem Team sowie von Kindern, Jugendlichen und Eltern wird aktiv in Verbesserungsprozesse integriert.
B) Kommunikation externer Beschwerdestellen – Zugängliche Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
Ein zentrales Element des Kinderschutzes bei Ehil e.V. ist die transparente, niedrigschwellige und kinderfreundliche Kommunikation über externe Beschwerdemöglichkeiten. Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten sollen jederzeit wissen, wohin sie sich bei Sorgen, Ängsten oder Beschwerden wenden können – auch außerhalb der Organisation.
1. Informationsmaterialien
- In allen Standorten von Ehil e.V. werden gut sichtbare, altersgerechte Flyer, Broschüren und Poster zu externen Beschwerdestellen ausgelegt.
- Die Materialien enthalten verständliche Informationen zu Ansprechpartner:innen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Online-Meldemöglichkeiten.
- Diese Materialien werden regelmäßig aktualisiert und auch in mehreren Sprachen bereitgestellt (z. B. Deutsch, Türkisch, Arabisch).
2. Aufklärungsgespräche
- Bei der Aufnahme in ein Projekt oder eine Maßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Eltern eine Einführung in die Rechte der Teilnehmenden, einschließlich der Möglichkeiten zur Beschwerde.
- In regelmäßigen Gruppentreffen werden Rechte, Grenzverletzungen und der Umgang mit Problemen thematisiert – altersgerecht und sensibel.
- Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, über externe Hilfsangebote aktiv zu informieren und ermutigen Kinder zur Nutzung dieser.
3. Einbindung von Fachkräften
- In jeder Gruppe ist eine pädagogische Vertrauensperson benannt, die als direkte Ansprechperson für Kinder und Jugendliche fungiert.
- Das Team wird regelmäßig zu den Themen Beschwerdekultur, Kinderschutz und Umgang mit Verdachtsfällen geschult.
- Bei Bedarf wird die Unterstützung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) hinzugezogen.
4. Digitale Kommunikation
- Auf der Website von Ehil e.V. wird ein Bereich für Kinderschutz und externe Beschwerdestellen eingerichtet, inklusive Links, Notfallnummern und Kontaktformulare.
- Diese Seite ist für Kinder und Jugendliche einfach zu bedienen und bietet auf Wunsch auch anonyme Kontaktmöglichkeiten.
5. Anonyme Rückmeldemöglichkeiten
- In jedem Standort von Ehil e.V. steht eine anonyme Beschwerdebox, die regelmäßig von der Kinderschutzkoordination geleert wird.
- Kinder, Jugendliche und Eltern können dort Hinweise, Beschwerden oder Sorgen formlos und anonym einwerfen.
- Jede eingegangene Rückmeldung wird dokumentiert, vertraulich behandelt und zeitnah bearbeitet. Bei Bedarf erfolgen Rückmeldungen an die Betroffenen oder geeignete Schutzmaßnahmen.
d) Präventionsmaßnahmen zu den Ferienreisen mit Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen seiner außerschulischen und integrativen Bildungsarbeit organisiert Ehil e.V. regelmäßig Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Diese Reisen bieten neben Erholung auch Möglichkeiten zur sozialen, emotionalen und kulturellen Entwicklung. Gleichzeitig tragen die Verantwortlichen eine besondere Schutzverantwortung.
Die folgenden Präventionsmaßnahmen werden auf Grundlage des §§ 8a, 9, 11 und 45 SGB VIII sowie der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt:
1. Reisevorbereitung
Informationspflicht gegenüber Eltern (§ 9 & § 45 SGB VIII):
- Vor Reiseantritt erhalten alle Erziehungsberechtigten schriftliche Informationen über Reiseziele, Unterkunft, Aktivitäten, Betreuungspersonal, Notfallkontakte und Verhaltensregeln.
Gesundheitsdaten & Einverständniserklärungen:
- Es werden medizinische Informationen, Allergien und individuelle Bedürfnisse im Vorfeld erfasst. Einverständniserklärungen für Ausflüge, Notfallbehandlungen, Fotoerlaubnis u. Ä. werden schriftlich eingeholt.
Versicherungen:
- Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie ggf. eine Auslandskrankenversicherung für alle Teilnehmenden ist obligatorisch.
2. Sicherheit während der Reise
Sicherheitsbriefing:
- Kinder und Jugendliche erhalten zu Beginn eine Einführung in die Sicherheitsregeln, Notfallverfahren und Ansprechpartner:innen.
Betreuungsschlüssel:
- Es gilt mindestens ein:e pädagogisch geschulte:r Betreuer:in pro acht Kinder. Betreuer:innen sind telefonisch erreichbar und immer in Sicht- oder Rufweite.
Identifikation & Notfallkontakte:
- Teilnehmende erhalten Armbänder oder Kärtchen mit Notrufnummern, Gruppenzugehörigkeit und Kontakt zur Reiseleitung.
3. Gesundheit und Hygiene
Hygieneartikel & Erste Hilfe:
- Es werden ausreichende Hygienematerialien (Desinfektion, Seife, Masken) bereitgestellt. Eine vollständige Erste-Hilfe-Ausstattung ist Pflicht. Mindestens ein:e Betreuer:in besitzt einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein.
Ernährung:
- Auf Allergien, religiöse Vorgaben (z. B. halal/vegetarisch) und ausgewogene Ernährung wird Rücksicht genommen. Wasserverfügbarkeit ist stets gewährleistet.
4. Aktivitäten und Aufsicht
Altersgerechte Gestaltung:
- Die Aktivitäten sind entwicklungsgerecht geplant und fördern Bewegung, Selbstwirksamkeit und soziale Kompetenzen.
Aufsichtspflicht gemäß § 8a & § 45 SGB VIII:
- Die Aufsichtspflicht ist rund um die Uhr gewährleistet. Ruhe- und Rückzugsphasen werden respektiert. Unübersichtliche Orte (z. B. Bäder) werden besonders kontrolliert.
5. Umgang mit Stress und Ängsten
Vertrauensvolle Atmosphäre:
- Kinder können sich jederzeit an ihre Betreuer:innen wenden. Bei emotionalem Rückzug oder auffälligem Verhalten erfolgt eine sensible Ansprache.
Ruhe- & Rückzugsorte:
- Rückzugsräume werden eingerichtet, insbesondere für Kinder mit psychischen Belastungen, traumatischen Vorerfahrungen oder erhöhtem Stressbedarf.
Niedrigschwellige Kommunikation:
- Kinder dürfen Sorgen anonym mitteilen (z. B. durch ein Reisetagebuch oder eine „Sorgenschachtel“).
6. Kulturelle Sensibilität
Interkulturelle Vorbereitung:
- Kinder werden auf kulturelle Unterschiede und Verhaltensregeln im Zielgebiet vorbereitet. Empathie, Toleranz und gegenseitiger Respekt werden gezielt gefördert.
Sprachliche Unterstützung:
- Bei Bedarf werden Materialien in mehreren Sprachen bereitgestellt. Dolmetschende oder mehrsprachige Betreuer:innen unterstützen die Kommunikation.
Jugendhilfespezifische Risikoanalyse – Individuelle Bewertung unserer Angebote und Räumlichkeiten
- Als freier Träger der Jugendhilfe bietet Ehil e.V. vielfältige pädagogische, kulturelle und integrative Programme für Kinder und Jugendliche an. Diese Vielfalt erfordert eine sorgfältige Analyse potenzieller Gefährdungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen gezielt umzusetzen.
- Die Risikoanalyse erfolgt gemäß den Anforderungen des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), des § 45 SGB VIII (Schutzauftrag in Einrichtungen) sowie im Rahmen der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII.
1. Risikoanalyse der Angebote
Im Folgenden werden exemplarisch einzelne Angebotsformate beschrieben, wie sie bei Ehil e.V. regelmäßig durchgeführt werden. Für jedes dieser Angebote wurden potenzielle Risiken identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen formuliert.
a. Vorlesestunden (Leseförderung & Sprachbildung)
Risiken:
- Physische Sicherheit: Stolpergefahr durch unordentliches Mobiliar oder Materialien.
- Emotionale Belastung: Bücher mit sensiblen Inhalten können unbeabsichtigt Ängste oder Traumata auslösen.
Schutzmaßnahmen:
- Regelmäßige Überprüfung der Räume auf Sicherheit.
- Auswahl altersgerechter und kulturell sensibler Literatur.
- Reflexionsrunden nach dem Vorlesen zum Austausch über Inhalte und Gefühle.
b. Seminare (Thematische Gruppenarbeit, Workshops, Empowerment)
Risiken:
- Gruppendynamik: Mobbing, Ausgrenzung oder Dominanz einzelner Teilnehmer:innen.
- Inhaltliche Sensibilität: Themen wie Diskriminierung, Trauma oder Identität können emotional herausfordernd sein.
Schutzmaßnahmen:
- Einführung klarer Gesprächsregeln und Moderation durch Fachkräfte.
- Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme und Rückzug.
- Sensible Gestaltung der Themen durch qualifizierte Referent:innen.
c. Lesestunden (Lernförderung / Hausaufgabenhilfe)
Im Rahmen der Lernförderung organisiert Ehil e.V. regelmäßig Lesestunden und Hausaufgabenhilfe für Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, schulische Teilhabe zu ermöglichen und individuelle Lernprozesse zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in Kleingruppen und wird bedarfsgerecht gestaltet.
Potenzielle Risiken:
- Überforderung / Leistungsdruck: Kinder könnten sich im Vergleich zu anderen unterlegen fühlen oder durch zu hohe Erwartungen unter Stress geraten.
- Unruhe durch Ablenkung: Parallel stattfindende Gruppenaktivitäten können zu Konzentrationsschwierigkeiten führen.
- Ungleichbehandlung: Unterschiedliche Sprachkompetenzen und Lerngeschwindigkeiten können unbewusst zu Benachteiligungen führen.
Schutzmaßnahmen:
- Individuelle Lernpläne: Es werden realistische und motivierende Lernziele formuliert, die auf den jeweiligen Förderbedarf abgestimmt sind.
- Ruhige Lernatmosphäre: Die Räume werden strukturiert und störungsfrei gestaltet. Bei Bedarf werden Einzelarbeitsplätze eingerichtet.
- Pädagogische Sensibilität: Die Fachkräfte achten auf emotionale Reaktionen der Kinder und intervenieren bei Anzeichen von Überforderung.
- Feedback & Partizipation: Kinder werden aktiv in den Lernprozess einbezogen. Ihre Rückmeldungen fließen regelmäßig in die Gestaltung der Förderung ein (z. B. durch Reflexionsrunden oder Feedbackkarten).
d. Lesungen (Autorenlesungen, interaktive Vorleseveranstaltungen)
Ehil e.V. veranstaltet regelmäßig Lesungen mit Autor:innen, Pädagog:innen oder Vorlesepat:innen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche für Sprache und Literatur zu begeistern, das Leseverhalten zu stärken und emotionale sowie kulturelle Bildungsprozesse anzuregen.
Potenzielle Risiken:
- Emotionale Überforderung: Literarische Inhalte können unbeabsichtigt belastend wirken (z. B. bei Themen wie Krieg, Verlust, Ausgrenzung).
- Sprachliche Überforderung: Zu komplexe Texte können Frustration oder Ausschluss hervorrufen.
- Gruppendynamische Spannungen: Kinder mit weniger Sprachkompetenz könnten sich zurückziehen oder ausgelacht fühlen.
Schutzmaßnahmen:
- Sorgfältige Textauswahl: Es werden nur altersgerechte, vielfältige und kultursensible Texte verwendet.
- Vor- und Nachbereitung: Die Inhalte werden gemeinsam reflektiert. Gefühle, Gedanken oder Assoziationen können im Gruppengespräch oder kreativ (z. B. durch Zeichnungen) ausgedrückt werden.
- Niedrigschwelliger Zugang: Bei Bedarf wird der Text visuell oder sprachlich vereinfacht, mehrsprachige Materialien werden bereitgestellt.
- Begleitung durch Fachkräfte: Während und nach der Lesung stehen vertraute Bezugspersonen zur Verfügung, die emotionale Reaktionen begleiten und auffangen können.
e. Workshops (Kreative, interaktive und themenbezogene Gruppenangebote)
Workshops sind ein zentraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit bei Ehil e.V. Sie fördern Kreativität, Selbstwirksamkeit, soziale Kompetenzen und thematische Auseinandersetzung. Die Inhalte reichen von Kunst und Musik über Demokratieförderung bis hin zu Umweltbewusstsein und digitaler Bildung.
Potenzielle Risiken:
- Konflikte in der Gruppenarbeit: Unterschiedliche Erwartungen, kulturelle Missverständnisse oder mangelnde Kooperationsbereitschaft können zu Streit oder Ausgrenzung führen.
- Emotionale Belastung: Bei biografischen oder gesellschaftlich sensiblen Themen (z. B. Diskriminierung, Mobbing, Kriegserfahrungen) besteht das Risiko der Retraumatisierung.
- Unklare Grenzen: Körperliche Aktivitäten oder Rollenspiele können Grenzverletzungen begünstigen, wenn keine klaren Regeln bestehen.
Schutzmaßnahmen:
- Verbindliche Gruppenregeln: Zu Beginn jedes Workshops werden gemeinsam Regeln für Respekt, Sicherheit und Beteiligung formuliert und sichtbar dokumentiert.
- Qualifizierte Anleitung: Die Workshops werden von Fachkräften oder erfahrenen externen Referent:innen durchgeführt, die für Kinderschutz und interkulturelle Sensibilität geschult sind.
- Rückzugsmöglichkeiten: Teilnehmende können sich bei Bedarf jederzeit zurückziehen. Es werden Ruheräume und emotionale Entlastung angeboten.
- Reflexion & Nachsorge: Besonders bei intensiven Themen erfolgt eine pädagogische Nachbereitung. Kinder erhalten Raum, Eindrücke zu verarbeiten und Fragen zu stellen.
F.Gesprächskreise (Austauschformate, thematische Reflexion, Stärkung sozialer Kompetenzen)
Gesprächskreise gehören zu den niedrigschwelligen, partizipativen Angeboten von Ehil e.V. Sie bieten Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum, in dem sie sich über persönliche, gesellschaftliche oder emotionale Themen austauschen können. Ziel ist die Förderung von Empathie, Selbstreflexion und Gruppenbindung.
Potenzielle Risiken:
- Überforderung durch persönliche Themen: Teilnehmer:innen könnten sich gedrängt fühlen, intime Erlebnisse zu teilen, oder durch Erzählungen anderer belastet werden.
- Rollendruck: Einzelne Kinder könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, eine „aktive Rolle“ einzunehmen oder dominante Positionen innerhalb der Gruppe könnten andere unterdrücken.
- Ungewollte Offenbarung: Es besteht die Gefahr, dass sensible Informationen unbeabsichtigt nach außen getragen oder missverstanden werden.
Schutzmaßnahmen:
- Klare Gesprächsregeln: Es gelten feste Regeln für Respekt, Vertraulichkeit, Redezeiten und Freiwilligkeit, die zu Beginn gemeinsam festgelegt werden.
- Pädagogische Moderation: Eine erfahrene Fachkraft moderiert den Gesprächskreis und greift bei Überforderung oder Konflikten unterstützend ein.
- Vertraulichkeit und Datenschutz: Persönliche Aussagen bleiben im geschützten Raum. Die Gruppe wird für den sensiblen Umgang mit Informationen sensibilisiert.
- Stärkung des Selbstwertgefühls: Durch positive Rückmeldungen, aktives Zuhören und wertschätzende Kommunikation wird das Selbstvertrauen der Kinder gestärkt.
2 Risikoanalyse der genutzten Räumlichkeiten
Ehil e.V. nutzt verschiedene Räumlichkeiten an mehreren Standorten in Hamburg für seine Jugendhilfeangebote. Die räumlichen Gegebenheiten spielen eine entscheidende Rolle für das physische und psychische Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen. Eine regelmäßige Analyse möglicher Gefährdungen ist daher unerlässlich.
a Allgemeine Risiken
Potenzielle Risiken:
Unzureichende Aufsicht in verwinkelten oder schlecht einsehbaren Bereichen (z. B. Abstellräume, lange Flure)
Mängel bei der Fluchtwegkennzeichnung oder -zugänglichkeit
Verletzungsgefahr durch ungesicherte Möbel, Steckdosen oder rutschige Böden
Schutzmaßnahmen:
Regelmäßige Begehungen und Sicherheitskontrollen der Räume durch die Hausverwaltung und Projektleitung
Sichtbare und leicht verständliche Fluchtwegpläne in allen genutzten Räumen
Kindgerechte Einrichtung mit gesicherten Steckdosen, abgerundeten Möbeln und rutschfesten Bodenbelägen
Klare Raumstruktur: Keine unübersichtlichen Ecken, jederzeit transparente Nutzung (offene Türen oder Fenster mit Sichtschutzfolie)
b Hygiene und Gesundheit
Potenzielle Risiken:
Mangelhafte Reinigung, insbesondere in Sanitärbereichen
Ungenügende Belüftung bei großer Gruppenzahl
Ausbreitung von Infektionskrankheiten bei engen Kontaktangeboten (z. B. Kreativangebote, Bewegungsprojekte)
Schutzmaßnahmen:
Professioneller Reinigungsdienst mit dokumentiertem Hygieneplan
Regelmäßiges Lüften und Einsatz von Luftfiltern, insbesondere in kleinen Räumen
Hygieneschulungen für alle Mitarbeitenden und Kinder (z. B. Händewaschen, Niesetikette)
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Papiertüchern und Masken bei Bedarf
II FORMEN DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG UND AUSWIRKUNGEN AUF DAS KIND
Der Schutz des Kindeswohls steht im Zentrum aller Aktivitäten von Ehil e.V. Um potenzielle Gefährdungslagen frühzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können, ist es notwendig, verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung sowie deren Auswirkungen differenziert zu betrachten.
1 Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet das wiederholte oder anhaltende Unterlassen von fürsorglichem Verhalten, das zur körperlichen, emotionalen oder kognitiven Entwicklung eines Kindes notwendig ist.
a Formen der Vernachlässigung:
- Körperliche Vernachlässigung: unzureichende Ernährung, mangelhafte Hygiene, fehlende medizinische Versorgung
- Emotionale Vernachlässigung: Mangel an Zuwendung, Aufmerksamkeit und emotionaler Stabilität
- Bildungsbezogene Vernachlässigung: fehlende Unterstützung bei schulischen Aufgaben, kein Zugang zu Lernmaterialien
b Unterlassung von Schutzmaßnahmen:
- Keine Reaktion auf Krankheitssymptome
- Kinder werden unbeaufsichtigt gelassen, auch in gefährlichen Situationen
- Ignorieren psychischer Belastungen oder sozialer Isolation
2 Arten der Misshandlung
Misshandlung umfasst aktive schädigende Handlungen gegenüber Kindern und kann körperlicher, psychischer oder sexueller Natur sein.
a Physische (körperliche) Misshandlung:
- Schläge, Tritte, Verbrennungen oder andere Formen physischer Gewalt
- Verwendung von Gegenständen zur Disziplinierung
- Festhalten oder Einsperren
b Psychische (seelische und emotionale) Misshandlung:
- Demütigungen, Beschimpfungen, systematische Abwertung
- Drohungen, Erpressung, emotionale Erpressung
- Ignorieren oder gezielte emotionale Entbehrung
c Häusliche Gewalt:
- Miterleben von Gewalt zwischen Bezugspersonen
- Chronisch angespannte, von Angst geprägte familiäre Atmosphäre
- Sekundäre Traumatisierung durch indirekte Gewalterfahrungen
3 Sexueller Missbrauch
- Jede Form sexueller Handlung an oder mit einem Kind, unabhängig davon, ob körperlicher Kontakt stattfindet
- Einschüchterung, Manipulation oder Schweigegebote durch Täter:innen
- Nutzung digitaler Medien zur Anbahnung oder Verbreitung von Missbrauch (Cybergrooming, Sextortion)
4 Feststellbare Auswirkungen auf das Kind
a Körperliche:
- Hämatome, Untergewicht, Infektionen, Schlafstörungen
b Kognitive:
- Konzentrationsstörungen, schulische Leistungsabfälle, Entwicklungsverzögerungen
c Psychische:
- Angststörungen, Depressionen, Selbstverletzung, Rückzugsverhalten
d Soziale:
- Bindungsprobleme, Misstrauen gegenüber Erwachsenen, Aggressionen gegenüber Gleichaltrigen
e Sonstige Auffälligkeiten:
- Häufige Schuldgefühle, extreme Anpassung oder auffallende Rebellion
- Übermäßiges Bedürfnis nach Kontrolle oder übertriebene Verantwortung
III KINDESWOHLGEFÄHRDUNG – FORMEN UND AUSWIRKUNGEN
Der Schutz des Kindeswohls ist ein zentrales Anliegen von Ehil e.V. – Das Zentrum für interkulturellen Dialog und Toleranz. Um potenzielle Gefährdungslagen frühzeitig erkennen und angemessen intervenieren zu können, werden nachfolgend die häufigsten Gefährdungsformen und deren Auswirkungen beschrieben.
1 Vernachlässigung
Vernachlässigung beschreibt das wiederholte oder andauernde Unterlassen fürsorglicher Handlungen, die für die gesunde Entwicklung eines Kindes notwendig sind.
a Formen der Vernachlässigung
- Körperliche Vernachlässigung: unzureichende Ernährung, mangelnde Hygiene, fehlende medizinische Versorgung
- Emotionale Vernachlässigung: fehlende Zuwendung, mangelnde emotionale Stabilität
- Bildungsbezogene Vernachlässigung: keine Unterstützung bei schulischen Aktivitäten, keine Förderung
b Unterlassung von Schutzmaßnahmen
- Ignorieren gesundheitlicher Beschwerden
- Kinder unbeaufsichtigt lassen, auch in gefährlichen Situationen
- Psychische Belastungen nicht wahrnehmen oder bagatellisieren
2 Misshandlung
Misshandlung umfasst aktive, schädigende Handlungen durch Erwachsene und kann körperlich, emotional oder sexuell sein.
a Körperliche Misshandlung
- Schläge, Tritte, Ohrfeigen
- Einsatz von Gegenständen zur Bestrafung
- Einsperren oder Fesseln
b Emotionale / Psychische Misshandlung
- Beleidigungen, Demütigungen, systematische Abwertung
- Bedrohung, Einschüchterung
- Verweigerung emotionaler Zuwendung
c Häusliche Gewalt
- Miterleben von Gewalt zwischen Bezugspersonen
- Leben in einem dauerhaft angespannten, ängstlichen Umfeld
- Indirekte Traumatisierung durch wiederholte Gewaltbeobachtung
3 Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung an oder mit einem Kind, unabhängig von körperlichem Kontakt.
- Manipulation, Schweigegebote durch Täter:innen
- Nutzung digitaler Medien (Cybergrooming, Sextortion)
- Darstellung oder Verbreitung sexueller Inhalte mit Beteiligung von Minderjährigen
4 Auswirkungen auf das Kind
a Körperlich
- Häufige Verletzungen, Schlafstörungen, psychosomatische Beschwerden
b Kognitiv
- Konzentrationsstörungen, Schulprobleme, Sprachverzögerungen
c Psychisch
- Ängste, Depressionen, Rückzugsverhalten, Selbstverletzung
d Sozial
- Bindungsstörungen, aggressives Verhalten, sozialer Rückzug
e Sonstige Auffälligkeiten
- Übermäßiges Verantwortungsgefühl, Schuldgefühle, extreme Anpassung
IV AMPELSYSTEM ZUR BEURTEILUNG DER SACHLAGE
Zur praktischen Einschätzung von Verhaltensweisen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat Ehil e.V. ein dreistufiges Ampelsystem entwickelt. Dieses Modell unterstützt Mitarbeitende und Ehrenamtliche bei der Reflexion ihres eigenen pädagogischen Handelns sowie bei der Einschätzung von Situationen im Hinblick auf Kinderschutz.
1 Grün – Pädagogisch förderliches Verhalten
Dieses Verhalten entspricht einer professionellen Haltung und unterstützt die gesunde Entwicklung der Kinder. Es ist erwünscht und soll aktiv angewendet werden.
Beispiele:
- Freundliche und respektvolle Kommunikation
- Aktives Zuhören und Ernstnehmen von Kinderanliegen
- Förderung der Selbstständigkeit und Partizipation
- Transparentes, nachvollziehbares Handeln
- Körperkontakt im angemessenen Rahmen (z. B. beruhigendes Händchenhalten bei kleinen Kindern, High-Five)
2 Gelb – Pädagogisch kritisches Verhalten
Dieses Verhalten ist nicht eindeutig grenzverletzend, sollte jedoch reflektiert und im Team besprochen werden. Es besteht die Gefahr von Fehlinterpretationen oder schleichender Grenzverschiebung.
Beispiele:
- Bevorzugung einzelner Kinder ohne erkennbaren Grund
- Unklare Nähe-Distanz-Verhältnisse (z. B. Umarmungen ohne vorherige Zustimmung)
- Sarkastische Bemerkungen oder ironisches Lob
- Private Kommunikation über soziale Medien mit einzelnen Kindern
- Intransparente Entscheidungsprozesse
3 Rot – Unzulässiges Verhalten
Dieses Verhalten ist mit dem Schutzauftrag unvereinbar und muss umgehend unterbunden werden. Es stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und hat arbeits- bzw. vereinsrechtliche Konsequenzen.
Beispiele:
- Gewalt in jeglicher Form (körperlich, seelisch, sexuell)
- Herabwürdigung oder Bloßstellung von Kindern
- Private Treffen mit Kindern ohne Zustimmung und Wissen der Sorgeberechtigten
- Ignorieren oder Verharmlosen von Hilferufen
- Einsatz von Angst, Druck oder Drohungen
Maßnahmen bei rotem Verhalten:
→ Sofortige Meldung an die Kinderschutzbeauftragten oder Projektleitung
→ Dokumentation und Einleitung weiterer Schritte gemäß § 8a SGB VIII
→ Einschaltung externer Fachstellen bei Bedarf
V ABLAUFPROZESS BEI VERDACHT AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Bei einem Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls ist ein systematisches, transparentes und verantwortungsbewusstes Vorgehen unerlässlich. Ehil e.V. verpflichtet sich, in solchen Fällen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach § 8a SGB VIII, zu handeln und sowohl interne als auch externe Maßnahmen zu ergreifen.
1 Umsetzung der Prävention
Bereits vor einem konkreten Verdachtsfall ist es Aufgabe aller Mitarbeitenden, durch Beobachtung, Gesprächsbereitschaft und Vertrauensaufbau potenziellen Gefährdungssituationen frühzeitig entgegenzuwirken. Es gilt:
- regelmäßige Reflexion von Interaktionen mit Kindern
- offene Teamkultur für Hinweise, Sorgen oder Unklarheiten
- proaktive Dokumentation ungewöhnlicher Verhaltensweisen
2 Externes Handeln
Bei konkretem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird durch die Kinderschutzbeauftragten von Ehil e.V. schnellstmöglich eine externe Fachstelle hinzugezogen. Dies erfolgt unter Wahrung des Datenschutzes und des Schutzes der betroffenen Personen.
Externe Stellen können sein:
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamts
- Kinderschutz-Zentren
- Beratungsstellen (z. B. „Kinderschutz Hamburg“)
- Polizei (bei akuter Gefahr)
3 Internes Handeln
Im Fall eines Verdachts wird intern nach einem festgelegten Handlungsplan vorgegangen:
3.1 Vorgehensweise bei Verdacht
- Erstgespräch mit der meldenden Person
- Sichtung möglicher Hinweise und Dokumentationen
- Einberufung eines internen Kinderschutz-Krisenteams
- Entscheidung über das weitere Vorgehen (z. B. Elternkontakt, externe Meldung)
3.2 Handlungsleitfaden nach § 8a SGB VIII
- Prüfung der Kindeswohlgefährdung anhand standardisierter Kriterien
- Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Abstimmung mit dem Jugendamt bei bestätigtem Verdacht
- Begleitung und Schutz des betroffenen Kindes
3.3 Checkliste zur Früherkennung
Ein standardisierter Beobachtungsbogen unterstützt die Mitarbeitenden, Risikofaktoren strukturiert zu erfassen. Aspekte:
- körperliche Anzeichen (z. B. Verletzungen, Vernachlässigung)
- emotionale Auffälligkeiten (z. B. Rückzug, Angstverhalten)
- soziale Isolation, starke Aggressionen oder übermäßige Anpassung
3.4 Mitteilungsbogen
Zur internen Dokumentation wird ein Mitteilungsformular ausgefüllt und sicher verwahrt. Inhalte:
- Datum, Ort, Beteiligte
- Sachverhalt (möglichst objektiv)
- Erste Einschätzung und Maßnahmen
V ABLAUFPROZESS BEI VERDACHT AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Bei einem Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls ist ein systematisches, transparentes und verantwortungsbewusstes Vorgehen unerlässlich. Ehil e.V. verpflichtet sich, in solchen Fällen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach § 8a SGB VIII, zu handeln und sowohl interne als auch externe Maßnahmen zu ergreifen.
1 Umsetzung der Prävention
Bereits vor einem konkreten Verdachtsfall ist es Aufgabe aller Mitarbeitenden, durch Beobachtung, Gesprächsbereitschaft und Vertrauensaufbau potenziellen Gefährdungssituationen frühzeitig entgegenzuwirken. Es gilt:
- regelmäßige Reflexion von Interaktionen mit Kindern
- offene Teamkultur für Hinweise, Sorgen oder Unklarheiten
- proaktive Dokumentation ungewöhnlicher Verhaltensweisen
2 Externes Handeln
Bei konkretem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird durch die Kinderschutzbeauftragten von Ehil e.V. schnellstmöglich eine externe Fachstelle hinzugezogen. Dies erfolgt unter Wahrung des Datenschutzes und des Schutzes der betroffenen Personen.
Externe Stellen können sein:
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamts
- Kinderschutz-Zentren
- Beratungsstellen (z. B. „Kinderschutz Hamburg“)
- Polizei (bei akuter Gefahr)
3 Internes Handeln
Im Fall eines Verdachts wird intern nach einem festgelegten Handlungsplan vorgegangen:
3.1 Vorgehensweise bei Verdacht
- Erstgespräch mit der meldenden Person
- Sichtung möglicher Hinweise und Dokumentationen
- Einberufung eines internen Kinderschutz-Krisenteams
- Entscheidung über das weitere Vorgehen (z. B. Elternkontakt, externe Meldung)
3.2 Handlungsleitfaden nach § 8a SGB VIII
- Prüfung der Kindeswohlgefährdung anhand standardisierter Kriterien
- Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- Abstimmung mit dem Jugendamt bei bestätigtem Verdacht
- Begleitung und Schutz des betroffenen Kindes
3.3 Checkliste zur Früherkennung
Ein standardisierter Beobachtungsbogen unterstützt die Mitarbeitenden, Risikofaktoren strukturiert zu erfassen. Aspekte:
- körperliche Anzeichen (z. B. Verletzungen, Vernachlässigung)
- emotionale Auffälligkeiten (z. B. Rückzug, Angstverhalten)
- soziale Isolation, starke Aggressionen oder übermäßige Anpassung
3.4 Mitteilungsbogen
Zur internen Dokumentation wird ein Mitteilungsformular ausgefüllt und sicher verwahrt. Inhalte:
- Datum, Ort, Beteiligte
- Sachverhalt (möglichst objektiv)
- Erste Einschätzung und Maßnahmen
4 Handlungsplan bei Grenzverletzungen durch Mitarbeitende bzw. Ehrenamtliche
Wenn es Hinweise oder einen Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten von Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen bei Ehil e.V. gibt, gelten klare interne Handlungsrichtlinien. Diese dienen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der Aufklärung und Prävention weiterer Vorfälle. Das Vorgehen orientiert sich an den Grundsätzen von Transparenz, Schutz, Fairness und Dokumentation.
a Meldung und Dokumentation
- Jede Beobachtung oder jeder Verdacht auf Grenzverletzung ist umgehend der Kinderschutzkoordination zu melden.
- Eine schriftliche, sachlich gehaltene Dokumentation wird angefertigt.
- Anonyme Hinweise werden ebenfalls ernst genommen und geprüft.
b Erste Überprüfung durch die Kinder- und Jugendkoordination
- Sichtung der Informationen und Klärung der Zuständigkeit
- Gespräch mit der betroffenen Fachkraft oder Ehrenamtlichen
- Erste Einschätzung, ob eine externe Beratung oder Eskalation erforderlich ist
c Interne Konsequenzen
Je nach Schwere des Vorfalls können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verwarnung oder Auflage zusätzlicher Schulungen
- Ausschluss aus pädagogischen Angeboten mit Kindern
- Beendigung des Arbeits- oder Ehrenamtsverhältnisses
- Meldung an zuständige Stellen (z. B. Träger, Jugendamt)
d Kommunikation mit Betroffenen
- Gespräche mit den betroffenen Kindern oder Jugendlichen erfolgen einfühlsam, ressourcenorientiert und in geschütztem Rahmen.
- Eltern oder Sorgeberechtigte werden, soweit möglich und rechtlich zulässig, frühzeitig informiert.
- Bei Bedarf wird psychologische Unterstützung oder eine externe Fachberatung vermittelt.
e Präventive Maßnahmen
- Teaminterne Reflexionsgespräche zur Aufarbeitung
- Anpassung interner Verhaltensregeln
- Gezielte Fortbildungen zur Prävention von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen
- Evaluierung der institutionellen Schutzfaktoren
5 Handlungsplan bei Grenzverletzungen durch Mitarbeitende bzw. Ehrenamtliche während Ferienfreizeiten
Ferienfreizeiten stellen besondere Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz dar. Durch räumliche Nähe, intensive Betreuungssituationen und informelle Strukturen können Grenzverletzungen begünstigt oder schwerer erkannt werden. Deshalb gelten bei Ehil e.V. besondere Schutzmaßnahmen und klar strukturierte Reaktionsmechanismen.
a Sofortmaßnahmen bei Verdachtsfällen während der Freizeit
- Sofortige Trennung des/der betroffenen Mitarbeitenden von der Kindergruppe
- Sicherung des Schutzes des betroffenen Kindes oder Jugendlichen
- Notiz und Dokumentation des Vorfalls (Zeit, Ort, Beteiligte, Umstände)
- Information an die Projektleitung oder Kinderschutzbeauftragte
b Kommunikation und Schutz der betroffenen Kinder/Jugendlichen
- Betroffene Kinder erhalten eine geschützte Ansprechmöglichkeit (z. B. Vertrauensperson)
- Das Gespräch erfolgt kindgerecht, ohne Druck oder Suggestivfragen
- Der Schutz des Kindes hat absolute Priorität – auch vor pädagogischen oder organisatorischen Interessen
c Rücksprache mit dem Träger und weiteren Fachstellen
- Die Projektleitung nimmt umgehend Kontakt mit dem Vorstand von Ehil e.V. auf
- Bei schwerwiegendem Verdacht erfolgt Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle
- Der/die beschuldigte Mitarbeitende wird ggf. von der Freizeit ausgeschlossen
d Weitere Maßnahmen während der laufenden Freizeit
- Krisenteam auf Leitungsebene wird gebildet
- Begleitung und Betreuung der restlichen Gruppe zur emotionalen Stabilisierung
- Eltern der betroffenen Kinder werden informiert, sofern dies nicht schädlich ist
- Klare Kommunikation innerhalb des Teams zur Wahrung der Professionalität
e Nachbereitung der Freizeit
- Auswertung im Team mit externer Moderation bei Bedarf
- Reflexion der Schutzkonzepte und organisatorischen Abläufe
- Erarbeitung von Konsequenzen und Anpassungen für zukünftige Angebote
- Gegebenenfalls Supervision für betroffene Mitarbeitende und Kinder
6 Reintegration nach einem fälschlichen Verdacht
Ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung kann sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen. Um die betroffene Person in einem solchen Fall vor nachhaltigen Schäden zu bewahren und das Teamklima zu stabilisieren, hat Ehil e.V. ein klares Verfahren zur Reintegration entwickelt.
a Rehabilitierung der betroffenen Person
- Klare Kommunikation im Team über das Ergebnis der Prüfung und die Entlastung der betroffenen Person
- Schriftliche Dokumentation der Entlastung im internen System
- Angebot eines Feedbackgesprächs zur Verarbeitung des Vorfalls
- Wiederherstellung des guten Rufs durch Leitung und ggf. durch externe Stellungnahmen
b Wiedereingliederung ins Team
- Vorbereitung eines transparenten Wiedereinstiegsgesprächs mit Teamleitung und ggf. Kinderschutzkoordination
- Schaffung eines sicheren Rahmens für eine vertrauensvolle Rückkehr in die pädagogische Arbeit
- Klare Benennung von Erwartungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Grenzen
- Ggf. moderiertes Teamgespräch zur Klärung offener Spannungen
c Aufarbeitung und Verbesserungen
- Reflexion der internen Abläufe im Umgang mit Verdachtsfällen
- Evaluierung der Risikobewertung, Kommunikation und Entscheidungsprozesse
- Ggf. Anpassung des Schutzkonzepts oder der Schulungsmodule
- Dokumentierte Lernprozesse im Sinne einer offenen Fehler- und Entwicklungskultur
7 Kontakte für Kinderschutzfragen in Hamburg
Für die Bearbeitung von Verdachtsfällen, Beratung in akuten Situationen oder Unterstützung bei Maßnahmen zum Kinderschutz arbeitet Ehil e.V. – Das Zentrum für interkulturellen Dialog und Toleranz mit verschiedenen offiziellen und zivilgesellschaftlichen Stellen in Hamburg zusammen. Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen haben die Verpflichtung, im Bedarfsfall unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
1 Jugendämter (Allgemeiner Sozialer Dienst – ASD)
Hamburg-Mitte:
- Caffamacherreihe 5, 20355 Hamburg
- Tel: 040 428 01 49 33
- E-Mail: jugendamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Harburg:
- Harburger Ring 33, 21073 Hamburg
- Tel: 040 428 71 21 52
- E-Mail: jugendamt@harburg.hamburg.de
Eimsbüttel:
- Grindelberg 66, 20144 Hamburg
- Tel: 040 428 01 22 00
- E-Mail: jugendamt@eimsbuettel.hamburg.de
2 Beratungsstellen für Kinderschutz
Kinderschutz-Zentrum Hamburg e.V.
- Kaiser-Wilhelm-Straße 20–24, 20355 Hamburg
- Tel: 040 32 80 32
- E-Mail: info@kinderschutz-hamburg.de
- Web: www.kinderschutz-hamburg.de
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon
- Tel: 116 111 (kostenfrei, anonym, Mo–Sa 14:00–20:00 Uhr)
3 Polizei (bei akuter Gefährdung)
Notrufnummer: 110
Kinder- und Jugendschutzdienst der Polizei Hamburg
- Große Bleichen 36, 20354 Hamburg
- Tel: 040 4286 70
4 Interne Ansprechpartner von Ehil e.V.
Kinderschutzkoordination – Hauptstandort Harburg
- Schwarzenbergstraße 21, 21073 Hamburg
- Tel: [Ehil Telefon]
- E-Mail: kinderschutz@ehil-ev.de
8. Kontakte für Kinderschutzfragen in Hamburg
Das zuständige Jugendamt wird durch die Wohnadresse des Kindes ermittelt. Bei Fragen zum Kinderschutz oder im Verdachtsfall stehen folgende Ansprechpartner:innen in den Hamburger Bezirken zur Verfügung:
Bezirk: Altona
Koordinator:innen:
– Anne Fleer – anne.fleer@altoa.hamburg.de, Tel: 040 42811-1406
– Agnes Mali – agnes.mali@altona.hamburg.de, Tel: 040 42811-3390
Adresse: Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
Bezirk: Bergedorf
Koordinatorin:
– Christine Busch – christine.busch@bergedorf.hamburg.de, Tel: 040 42891-2869
Adresse: Weidenbaumsweg 21, 21039 Hamburg
Bezirk: Eimsbüttel
Koordinatorin:
– Melanie Steinbach – Melanie.Steinbach@eimsbuettel.hamburg.de, Tel: 040 42801-2741
Adresse: Grindelberg 62–66, 20139 Hamburg
Bezirk: Harburg
Koordinator:innen:
– Marissa Konnack (für Harburg Kern) – marissa.konnack@harburg.hamburg.de, Tel: 040 42871-3140
– Maike Kampf (für Süderelbe) – maike.kampf@harburg.hamburg.de, Tel: 040 42871-2009
Adresse: Harburger Ring 33, 21073 Hamburg
Bezirk: Mitte
Koordinator:
– Torsten Dobbeck – torsten.dobbeck@hamburg-mitte.hamburg.de, Tel: 040 42854-3540
Adresse: Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg
Bezirk: Nord
Koordinator:
– Roland Schmitz – roland.schmitz@hamburg-nord.hamburg.de, Tel: 040 42804-2132
Adresse: Kümmelstraße 7, 20249 Hamburg
Bezirk: Wandsbek
Koordinator:innen:
– Gabriele Fuhrmann – gabriele.fuhrmann@wandsbek.hamburg.de, Tel: 040 42881-3256
– Doris Lescher – doris.lescher@wandsbek.hamburg.de, Tel: 040 42881-3253
Adresse: Schlossstraße 60, 22041 Hamburg
VI Mitwirkung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts
Das Kinderschutzkonzept von Ehil e.V. – Das Zentrum für interkulturellen Dialog und Toleranz versteht sich als lebendiges Dokument, das kontinuierlich geprüft, weiterentwickelt und an neue rechtliche, pädagogische sowie gesellschaftliche Anforderungen angepasst wird. Die aktive Mitwirkung aller Beteiligten ist dabei essenziell.
1 Partizipation der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
- Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden regelmäßig in die Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts einbezogen.
- Rückmeldungen aus dem pädagogischen Alltag, Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden systematisch erfasst und ausgewertet.
- Es finden mindestens einmal jährlich Reflexionstreffen oder Fachrunden zum Thema Kinderschutz statt.
2 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche sollen altersgerecht über ihre Rechte informiert und aktiv am Schutzprozess beteiligt werden.
- In Workshops, Projekttagen oder durch Feedbackformate (z. B. Kummerkasten, Umfragen) werden ihre Perspektiven aufgenommen.
- Rückmeldungen werden ernst genommen und fließen in Konzeptanpassungen ein.
3 Kooperation mit externen Fachstellen
- Fachberatungsstellen, Jugendämter, Präventionseinrichtungen sowie andere Träger der Jugendhilfe werden regelmäßig konsultiert.
- Austauschformate und Weiterbildungsmaßnahmen werden gemeinsam geplant und durchgeführt.
- Neue gesetzliche Anforderungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse werden zeitnah integriert.
4 Evaluation und Dokumentation
- Das gesamte Konzept wird jährlich durch die Kinderschutzkoordination evaluiert und ggf. aktualisiert.
- Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen werden in einer Änderungsübersicht festgehalten.
- Die aktuelle Version des Kinderschutzkonzepts wird allen Mitarbeitenden und Kooperationspartnern digital und gedruckt zur Verfügung gestellt.
VII Quellenverzeichnis
SGB VIII – Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
- § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- § 75 SGB VIII – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
ANBest-P – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Bundesanzeiger: GMBl Nr. 09/2025 vom 24.04.2025, S. 162
Handlungsempfehlung Kinderschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
- Hamburg, aktuelle Version 2024/2025
Kinderschutz-Zentren e.V. – Fachliteratur und Leitfäden zum institutionellen Schutz
Broschüre „Kindeswohlgefährdung erkennen“
- Deutsches Jugendinstitut (DJI)
- München, 2023
BAGFW – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
- Muster-Schutzkonzepte, Fortbildungsrichtlinien
Interne Protokolle, Schulungsunterlagen und Prozesshandbücher von Ehil e.V.
- Standorte: Hamburg-Harburg & Eimsbüttel
- Letzte Aktualisierung: Juni 2025
Website von Ehil e.V.
- www.ehil-ev.de – Projektbeschreibungen, Teamstruktur, Kooperationspartner
Childhood-Haus Hamburg
Kompetenzzentrum für Kinderschutz am UKE
Es ist eine interdisziplinäre ambulante Untersuchungsstelle für Kinder und Jugendliche (bei Verdacht auf Vernachlässigung, Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch oder auch Zeugen davon wurden)
- Kostenlose gerichtsmedizinische Untersuchung, Beweissicherung und -dokumentation
- Mo. bis Fr. von 09:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar für Kinder und Jugendlichen, Familienangehörige, Institutionen und alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen
Kontakt: 040/ 334 601 334 rund um die Uhr childhoodhaus@uke.de weitere Informationen
Medizinische Kinderschutzhotline
Es ist eine medizinische Kinderschutzhotline zur
- Kostenlos 24 Stunden erreichbar, bundesweit
- Zur kollegialen Fallbesprechung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Nur für Fachkräfte aus den Gesundheitsberufen, Kinder- und Jugendhilfe
Kontakt: 0800 19 210 00 www.kinderschutzhotline.deAlsterbildungsring e.V. – Kinderschutzkonzept
43